Die Deutsche Bank verzichtet nach Informationen des Handelsblatts auch in diesem Jahr auf eine Hauptversammlung in Präsenz.
Der deutsche Gesetzgeber hat es Aktiengesellschaften ermöglicht, auch in der Zeit nach der Pandemie beim virtuellen Format zu bleiben. Allerdings wurden die Aktionärsrechte im Hinblick auf Frage- und Informationsrechte sowie Redebeiträge von Aktionären deutlich verbessert. Virtuelle Hauptversammlungen können aufgrund einer Übergangsregelung noch bis zum 30. August 2023 ohne entsprechende Regelung in der Satzung abgehalten werden.
Die Deutsche Bank folgt mit ihrer Entscheidung dem Beispiel vieler anderer börsennotierter deutscher Konzerne. Bei einer zu Jahresbeginn veröffentlichten Handelsblatt-Umfrage hatten 17 im Deutschen Aktienindex (Dax) notierte Gesellschaften angegeben, eine virtuelle Veranstaltung zu planen, sieben Dax-Firmen wollten ein Präsenztreffen ausrichten.
Viele Investoren sehen die Entwicklung mit Sorge. „Auch wenn die virtuelle Hauptversammlung der Deutschen Bank mustergültig war, bin ich ein klarer Fan von Präsenzveranstaltungen“, hatte der Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Klaus Nieding, dem Handelsblatt im November gesagt. Damals hatte das Handelsblatt bereits berichtet, dass sich eine solche Entscheidung bei dem Institut anbahnt.
Publikumsgesellschaften haben die Erfahrung gemacht, dass durch das virtuelle Format mehr Aktionäre angesprochen werden können und sich damit die Präsenz auf Hauptversammlungen verbessert. Insbesondere Auslandsaktionäre und institutionelle Investoren nehmen zunehmend an virtuellen Hauptversammlungen teil.
Die Vermeidung von Reisen viele Tausender Aktionäre hilft die Klimabilanz zu verbessern und auch Aktionäre sparen Zeit und Geld. Sollte sich das virtuelle Format weiter durchsetzen, ist von deutlichen Einspareffekten für die Konzerne auszugehen, weil sich die neu geschaffenen IT-Portale zur Durchführung der Hauptversammlung schnell amortisieren und Anmietungen für die Großveranstaltung entfallen.